| Inbetriebnahme | |
| Wenn Sie das Druckmeßgerät in Betrieb nehmen, achten Sie auf die folgenden Punkte: | |
| 1. | Alle Absperreinrichtungen müssen langsam geöffnet werden. Schnelles öffnen kann eine Schädigung des Meßwerkes verursachen. |
| 2. | Nach Inbetriebnahme ist die Meßleitung und das Gerät auf Dichtigkeit zu überprüfen. Zu diesem Zweck wird die betriebsfertige Meßanordnung unter Betriebsdruck gestellt. |
| 3. | Weiterhin ist das Absperrventil an der Druckentnahmestelle zu schließen. Bewegt sich der Zeiger in Richtung Nullpunkt, so ist eine Undichtigkeit vorhanden. |
| 4. | Vor dem Ausbau des Druckmeßgerätes ist das Meßglied drucklos zu machen; gegebenenfalls muß die Meßleitung entspannt werden. |
| 5. | Für die Nullpunktüberprüfung während des Betriebes ist die Absperreinrichtung zu schließen und das Meßglied zu entspannen. Der Zeiger muß dann innerhalb des am Mullpunkt gekennzeichneten fettgedruckten Feldes stehen. |
| Hinweis | |
| * | Bei Plattenfedermanometern dürfen die Spannschrauben der Ober- und Unterflansches nicht gelöst werden. |
| * | Meßstoffreste in ausgebauten Druckmeßgeräten können zur Gefährdung von Menschen, Umwelt und Einrichtung führen. Ausreichende Vorsichtsmaßnahmen sind zu ergreifen. |
| * | Druckmeßgeräte, deren Meßglieder mit wasser oder einem Wassergemisch gefüllt sind, sind frostgeschützt zu halten. |
| * | Anzeigende Betriebsmanometer arbeiten vollkommen wartungsfrei. |