Inbetriebnahme
Wenn Sie das Druckmeßgerät in Betrieb nehmen, achten Sie auf die folgenden Punkte:
1. Alle Absperreinrichtungen müssen langsam geöffnet werden. Schnelles öffnen kann eine Schädigung des Meßwerkes verursachen.
2. Nach Inbetriebnahme ist die Meßleitung und das Gerät auf Dichtigkeit zu überprüfen. Zu diesem Zweck wird die betriebsfertige Meßanordnung unter Betriebsdruck gestellt.
3. Weiterhin ist das Absperrventil an der Druckentnahmestelle zu schließen. Bewegt sich der Zeiger in Richtung Nullpunkt, so ist eine Undichtigkeit vorhanden.
4. Vor dem Ausbau des Druckmeßgerätes ist das Meßglied drucklos zu machen; gegebenenfalls muß die Meßleitung entspannt werden.
5. Für die Nullpunktüberprüfung während des Betriebes ist die Absperreinrichtung zu schließen und das Meßglied zu entspannen. Der Zeiger muß dann innerhalb des am Mullpunkt gekennzeichneten fettgedruckten Feldes stehen.
Hinweis
* Bei Plattenfedermanometern dürfen die Spannschrauben der Ober- und Unterflansches nicht gelöst werden.
* Meßstoffreste in ausgebauten Druckmeßgeräten können zur Gefährdung von Menschen, Umwelt und Einrichtung führen. Ausreichende Vorsichtsmaßnahmen sind zu ergreifen.
* Druckmeßgeräte, deren Meßglieder mit wasser oder einem Wassergemisch gefüllt sind, sind frostgeschützt zu halten.
* Anzeigende Betriebsmanometer arbeiten vollkommen wartungsfrei.